Content:

Montag
15.01.2007

Das Konsumentenforum Kf warnt vor irreführenden Websites im Internet. Verschiedene Anbieter in der Schweiz würden Dienstleistungen anpreisen, ohne klar und deutlich über deren Kosten zu informieren. Dies sei irreführend und somit strafbar. Dies betrifft etwa Websites, die wichtige Angaben wie den Preis im Kleingedruckten verstecken, schreibt das Konsumentenforum in einer Mitteilung vom Montag. Nachdem vor allem deutsche Websites sich als Konsumentenfallen entpuppten, versuchten vermehrt auch in der Schweiz registrierte Anbieter, die Leute in die Irre zu führen.

Als Beispiele dafür nennt Kf Sites wie deinfuehrerschein.com oder lebensprognose.com, Seiten von Anbietern, die im schweizerischen Handelsregister eingetragen sind. «Wir kannten das Problem zunächst vor allem von in Deutschland registrierten Anbietern», sagte Fabiola Monigatti, Geschäftsführerin des Kf. Sie hätten zahlreiche Beschwerden über Websites wie simsen.de
oder sms-heute.com erhalten, die ihre Kunden mit irreführenden Angeboten hinters Licht führten oder mit handfesten Drohungen einschüchterten, sagte Monigatti.

Eine Website ist gemäss Kf irreführend, wenn die Dienstleistung optisch und grafisch so dargestellt wird, dass der Kunde davon ausgeht, sie sei gratis. Ist ein Vertrag einmal abgeschlossen, wird den Konsumenten mitgeteilt, dass sie einen einmaligen Betrag oder gar ein Abo zu bezahlen haben, das ein Jahr nicht kündbar ist.

Kf ruft die Konsumenten deshalb dazu auf, das Kleingedruckte gut zu lesen und verdächtige Seiten als Beweismittel auszudrucken. «Ein abgeschlossener Vertrag ist nur anfechtbar, wenn wir die Irreführung beweisen können», sagte die kf-Geschäftsführerin. Es sei ohnehin sehr schwierig, den Anbietern etwas nachzuweisen. Im Internet seien schnelle Änderungen eben sehr schnell möglich Monigatti hofft nun, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft hellhörig wird und darauf achtet, dass künftig im schweizerischen Handelsregister solche Anbieter ausgeschlossen werden.