Das Öffentlichkeitsprinzip soll auch im Kanton Aargau in der Kantonsverfassung verankert und der Datenschutz auf Gesetzesstufe geregelt werden. Mit einer beauftragten Person für Öffentlichkeit und Datenschutz soll zudem eine Anlaufstelle für beide Bereiche geschaffen werden. Dies gab die Regierung am Mittwoch bekannt und gab gleichzeitig einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips bedeute einen Paradigmenwechsel: weg vom Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt, hin zum Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt.
Neu sollen alle Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Einsicht in amtliche Akten erhalten, sofern nicht Persönlichkeits- und Datenschutz dies verbieten. Gleichzeitig wird die amtliche Information der Bevölkerung auf Gesetzesstufe geregelt. Regierungsrat Kurt Wernli wies darauf hin, dass ein Teil der Bestimmungen schon heute gelebte Realität sei. «Neu sollen aber die Einwohnerinnen und Einwohner ein durchsetzbares Recht erhalten, mit dem Vorteil, dass das Verfahren geregelt und der Rechtsschutz gewährleistet ist.» Die Auskunfts- bzw. Einsichtsgesuche sind - soweit kein Mehraufwand entsteht - grundsätzlich kostenlos. - Mehr dazu: Kanton Zürich erleichtert den Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsprinzip in der neuen Basler Verfassung und Öffentlichkeitsprinzip für die Bundesverwaltung
Mittwoch
29.09.2004