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Freitag
23.09.2011

Wikileaks-Gründer Julian Assange konnte es nicht verhindern: Ein schottischer Verlag hat soeben eine Autobiografie über ihn veröffentlicht. Assange stellte sich für mehr als 50 Stunden für Interviews zur Verfügung und hatte in Zusammenhang mit der Autobiografie eine vertragliche Verpflichtung. Dennoch wollte er das Buch nicht veröffentlichen.

Mit der Vorauszahlung für die Biografie hatte Assange Kosten aus seinem Gerichtsprozess gedeckt. Deshalb habe man sich entschlossen, das Buch ohne Autorisierung herauszubringen, teilte der Verlag Canongate Books am Donnerstag mit. Assange wirft dem Verlag laut einem Bericht des britischen Senders BBC nun vor, den Vertrag gebrochen zu haben. Canongate erziele mit einem falschen, nicht überarbeiteten Entwurf Gewinn. Das bestreitet hingegen der Verlag.

Die Autobiografie trägt den Titel «Julian Assange: The Unauthorised Autobiography». Darin erzählt Assange unter anderem von Warnungen aus Geheimdienstkreisen, dass die USA mit «illegalen» Mitteln einen Plot gegen ihn planten - das geht aus Auszügen hervor, die am Donnerstag in der britischen Zeitung «The Independent» publiziert wurden. Das Buch soll dort in den nächsten Tagen als Serie erscheinen.

Laut Berichten des Verlags hat sich der Wikileaks-Gründer Sorgen um die Veröffentlichung gemacht, nachdem er seine Geschichte einem Ghostwriter erzählt hatte. Assange soll gesagt haben: «Alle Memoiren sind Prostitution.»

Seit letztem Dezember steht Assange in Grossbritannien unter Hausarrest und wartet darauf, dass eine Entscheidung in einem Auslieferungsverfahren nach Schweden gefällt wird. Dort werden ihm Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von zwei Frauen vorgeworfen.

In der unautorisierten Autobiografie betont Assange erneut, dass der Sex mit den zwei Frauen einvernehmlich gewesen sei. Entweder sei es ein «schreckliches Missverständnis» oder eine Falle. Einer seiner Geheimdienstkontakte habe ihn gewarnt, dass in den USA darüber diskutiert werde, ob man ihm «Vorwürfe unmoralischer Art» unterjubeln könne - etwa im Zusammenhang mit Drogen oder Kinderpornografie.