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Dienstag
19.02.2008

Die im Arzneimittel-Kompendium enthaltenen Fachinformationen zu Medikamenten dürfen von anderen Anbietern frei kopiert und ins Internet gestellt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Kompendium-Herausgeberin Documed AG abgewiesen. Das Kompendium enthält die von Swissmedic abgesegneten Fach- und Patienteninformationen (Angaben auf Beipackzettel) zu den in der Schweiz zugelassenen Arzneimitteln. Die zur Abgabe von Medikamenten berechtigten Personen erhalten das Kompendium von der Galenica-Tochter Documed in Buchform gratis.

Im Internet ist es kostenlos abrufbar. Die Zürcher Firma Ywesee GmbH betreibt eine eigene Website, auf der sie sämtliche aus dem Kompendium kopierten Fach- und Patienteninformationen ebenfalls zur Verfügung stellt. Im vergangenen Mai hatte das Zivilgericht Basel-Stadt eine Klage von Documed gegen Ywesee abgewiesen. Es war zum Schluss gekommen, dass die integrale Übernahme der Daten aus dem Kompendium weder das Urheberrecht verletze noch unlauteren Wettbewerb darstelle. Das Kompendium sei einerseits kein geschütztes Werk, andererseits werde die Herausgeberin Documed von den Vertriebsberechtigten der Medikamente entschädigt. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Im Zusammenhang mit dem Kompendium ist noch ein Verfahren der Wettbewerbskommission hängig, das klären soll, ob Documed ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht.