Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass zwar über Kopiersoftware für DVDs geschrieben werden darf, es jedoch nicht gestattet ist, einen Link zur Site des Softwareherstellers zu setzen. Im konkreten Fall geht es um einen Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie. Stein des Anstosses war eine Meldung von «Heise Online» über die neue Version der Software «AnyDVD». Slysoft, der Hersteller dieses Programms, ist auf der Karibikinsel Antigua ansässig. AnyDVD soll nach Aussagen von Slysoft nicht nur den CSS-Schutz von DVDs entfernen, sondern auch drei weitere Kopiersperren für DVDs aushebeln. Der Bericht von «Heise Online» dazu enthält eine nach Ansicht des Verlags kritische Würdigung der Angaben des Software-Herstellers Slysoft. Die Musikindustrie dagegen hält Passagen des Textes für Werbung beziehungsweise für eine Anleitung zum Raubkopieren, insbesondere, weil der Artikel in der Originalversion einen Link zur Homepage des Software-Herstellers enthielt. Die acht Unternehmen aus der Musikindustrie beantragten eine einstweilige Verfügung, wonach es dem Verlag verboten werden sollte, den Artikel zu AnyDVD weiterhin zu veröffentlichen.
Das Oberlandesgericht München hat die Berichterstattung von «Heise Online» über Kopiersoftware für DVDs als legal eingestuft. Es sei nicht im Sinne des Gerichts, «Tendenzschnüffelei» zu betreiben, um dann einzelne Teile der Berichterstattung zu verbieten. Gleichzeitig hat das OLG das Setzen eines Links auf die Internet-Seite eines Herstellers dieser Software untersagt. Zum Argument der Musikindustrie, Teile des Online-Artikels hätten werbenden Charakter oder würden gar eine Anleitung zum unerlaubten Raubkopieren geben, erklärte das Gericht, es habe keine Anleitungen in dem Artikel entdecken können, sondern allenfalls Hinweise. Der Link allerdings gehe zu weit und sei nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt. Er überschreite die Grenze des Erlaubten und sei die «Verlinkung eines Portals, wo Unrecht geschieht». Dies wiederum sei eine «Verwilderung der Pressesitten, der entgegengewirkt werden muss».
Dienstag
02.08.2005