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Mittwoch
12.01.2005

Den öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF drohen durch die Hartz-IV-Reform Gebührenausfälle in Milliardenhöhe. Nach Informationen des «Stern» können sich Empfänger von Arbeitslosengeld II fast ausnahmslos von der TV- und Radiogebühr befreien lassen. Dies sehe der neuen Rundfunkstaatsvertrag, der am 1. April in Kraft treten soll, vor. Bislang war das nur Sozialhilfeempfängern möglich. Künftig könnten sich bis zu 1,65 Millionen deutsche Haushalte zusätzlich von der Gebühr befreien lassen. Das Magazin beruft sich auf Hochrechnungen, die auf Zahlen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB basieren, einer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Nach dem «Stern»-Bericht drohen ARD und ZDF auf Grundlage der ab April geplanten Gebühr von monatlich 17,03 Euro so Jahresausfälle von 200 bis 300 Millionen Euro. Bezogen auf die knapp vierjährige Gebührenperiode der Öffentlich-Rechtlichen würden die Sender über 1 Milliarde Euro weniger einnehmen.

Unklar ist noch, ob und wie viele der 1,65 Millionen Hartz-IV-Empfänger vorübergehend doch Gebühren zahlen müssen, weil sie zusätzlich zu dem Arbeitslosengeldregelsatz Zuschläge erhalten. Weder das IAB noch das Wirtschaftsministerium oder die Gebühreneinzugszentrale GEZ konnten hierfür Prognosen liefern. Derzeit sind rund 3 Millionen Haushalte von der Rundfunkgebühr befreit. Die ARD kassiert jährlich knapp 4,9 Milliarden Euro an Gebühren, das ZDF fast 1,6 Milliarden.