Die ARD und die Fernsehzeitschrift «Hörzu» aus dem Springer-Verlag streiten darüber, ob ein «Hörzu»-Interview mit dem ehemaligen ARD-Mitarbeiter Martin Buchhorn die Grundregeln journalistischer Arbeit verletzt oder nicht. Buchhorn hatte im Interview die Behauptung aufgestellt, die Direktoren und die Intendanten, ja sogar die Kontrollorgane der ARD-Anstalten hätten von illegalen Machenschaften in der Schleichwerbe-Thematik gewusst und nichts dagegen unternommen. Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber wehrte sich und schrieb an die Chefredaktion der «Hörzu»: «Wie auch Ihre Mitarbeiter wissen, widerspricht es dem journalistischen Anstand, unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, insbesondere ehrverletzender Natur, zu veröffentlichen. Um dies zu verhindern, gehört zu einer guten Geschichte immer auch eine gründliche und faire Recherche.» Diese elementare Grundregel des journalistischen Anstands sei von der «Hörzu» beim Abdruck des Interviews missachtet worden. Das Gespräch sei ein Sammelsurium aus wahrheitswidrigen und ehrverletzenden Behauptungen über die ARD und deren Protagonisten.
Die «Hörzu» wehrt sich gegen die Vorwürfe der ARD. «Hörzu»-Chefredaktor Thomas Garms schrieb seinerseits einen Brief an die ARD. «Bei dem Beitrag handelt es sich um ein Wortlaut-Interview, das nicht zwingend die Meinung der Redaktion wiedergibt. Zu Wort kam mit Martin Buchhorn ein ehemals leitender Mitarbeiter der ARD, der seine persönliche Meinung, Beobachtung und Arbeitspraxis schildert. Diese Aussagen decken sich mit den Schilderungen verschiedener anderer Quellen in der ARD, die wir aus Gründen des Informantenschutzes nicht öffentlich machen.» Weiter schrieb Garms: «Es entspricht der gängigen journalistischen Praxis, bei solchen Interviews nur eine Seite zu Wort kommen zu lassen.» Die «Hörzu» liess die ARD weiter wissen, man biete ihr an, ebenfalls per Interview zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu beziehen. Siehe auch: Thomas Garms neuer Chef bei «Hörzu»
Sonntag
28.08.2005