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Freitag
04.11.2022

IT / Telekom / Druck

Die Netzinfrastruktur-Arbeitnehmenden stellen die Kapazität und die Qualität der wichtigen Infrastruktur-Netze in der Stromversorgung, im öffentlichen Verkehr und in der Telekommunikation sicher...            (Bild: Syna)

Die Netzinfrastruktur-Arbeitnehmenden stellen die Kapazität und die Qualität der wichtigen Infrastruktur-Netze in der Stromversorgung, im öffentlichen Verkehr und in der Telekommunikation sicher... (Bild: Syna)

Rund 5'500 Arbeitnehmende sind in der Schweiz für die Netzinfrastruktur tätig. Sie unterstehen seit 2018 einem Gesamtarbeitsvertrag, der vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt wurde. Damit gilt er für alle Dienstleister, die in der Branche der Netzinfrastruktur tätig sind.

Jetzt haben sich die Sozialpartner der Branche auf neue Lohnmassnahmen für 2023 geeinigt. Diese beinhalten eine Erhöhung der Mindestlöhne um monatlich bis zu 220 Franken und generelle Lohnerhöhungen von monatlich 140 Franken bei 13 Monatslöhnen. Das entspricht einer Erhöhung der Gesamtlohnsumme um 2,8 Prozent.

Beteiligt an den Verhandlungen waren die beiden Arbeitgeberverbände, der Schweizer Netzinfrastrukturverband (SNiv) und die Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK), und die Gewerkschaft Syndicom.

«Die Schweiz braucht eine starke Netzinfrastruktur-Branche, die mit bestens ausgebildeten Fachkräften die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz plant, baut und unterhält. Die Lohnmassnahmen 2023 sind ein weiterer Schritt, die Branche und unsere Berufe attraktiv zu halten und weiterhin Fachkräfte anzuziehen», sagt Stefan Salzmann, Präsident des SNiv.  

«Diese Erhöhung der Löhne um generell bis zu 3,4 Prozent ist wichtig: Die Arbeitnehmenden erhalten somit einen bedeutenden Beitrag zum Ausgleich der steigenden Lebenshaltungskosten», sagt Daniel Hügli, Leiter Sektor ICT bei der Gewerkschaft Syndicom und Präsident der Paritätischen Kommission der Netzinfrastruktur-Branche.

«Die Lohnmassnahmen 2023 sind ein positives Zeichen für die Mitarbeitenden der tieferen Lohnsegmente und sind damit zukunftsgerichtet für eine attraktive Branche. Gleichzeitig bleibt den Unternehmen genug Handlungsfreiheit, leistungsorientierte Lohnmassnahmen zu tätigen», sagt Michael Eichenberger, VFFK-Präsident.

Die Netzinfrastruktur-Arbeitnehmenden stellen die Kapazität und die Qualität der wichtigen Infrastruktur-Netze in der Stromversorgung, im öffentlichen Verkehr und in der Telekommunikation sicher.

Dank der Allgemeinverbindlichkeit gilt der Gesamtarbeitsvertrag auch für Dienstleister aus dem Ausland, die in der Schweiz tätig sind. Somit gewährleistet der Vertrag «Schutz vor Lohndumping» und ermöglicht es den Unternehmen, bei gleichen Spiessen den Wettbewerb vermehrt über das Kriterium der Qualität zu führen, wie es heisst.