Apple kann seine E-Mail-Dienste in Deutschland nach wie vor nur eingeschränkt anbieten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte einen Antrag des kalifornischen IT-Giganten auf Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Urteils ab.
Zankapfel ist die sogenannte Push-Funktion, welche Nutzer von iPhones oder iPads mit akustischem und optischem Signal über neu eintreffende E-Mails informiert. Mit diesem Angebot verletze Apple ein Patent von Motorola, hatte das Landgericht Mannheim Anfang Februar entschieden, infolge dieses Urteils musste Apple die Push-Funktion auf mobilen Geräten in Deutschland deaktivieren.