Apple hat am Dienstag einen neuen Abo-Service vorgestellt, der allen Herausgebern inhaltbasierter Apps wie beispielsweise Magazinen, Zeitschriften, Videos oder Musik im App Store zur Verfügung steht. Verleger dürfen den Preis und die Laufzeit des Abonnements (wöchentlich, monatlich, alle zwei Monate, viertel-, halb- oder jährlich) bestimmen. Viel mehr dürfen die Verleger aber nicht selber entscheiden.
Mehrere Details des neuen Abo-Models werden den Verlagen missfallen: «Wenn Apple einen neuen Abonnenten für die App gewinnt, erhält Apple einen 30-prozentigen Anteil; wenn der Verleger einen bestehenden oder neuen Abonnenten für die App gewinnt, behält der Verleger 100 Prozent und Apple verdient nichts», sagte Steve Jobs, CEO von Apple, am Dienstag. Allerdings: Der Verleger darf jedoch nicht ausserhalb des App Stores mit Vergünstigungen um Neuabonnementen werben. Jobs stellte am Dienstag klar: «Wir fordern, dass ein Verleger, der ein Abonnementangebot ausserhalb der App offeriert, dieses oder ein besseres Angebot auch innerhalb der App macht.»
Wie Apple gegenüber dem Klein Report bestätigt hat, dürfen Verleger in ihre Applikationen keine Links mehr einfügen, welche es den Kunden erlauben, ausserhalb der App Abonnements abzuschliessen. Verleger dürften aber auf ihrer Internetseite weiterhin Abonnementsangebote ausschreiben. Auf die Frage, wie die Verlage sonst noch ihre Kunden auf weitere Applikationen aufmerksam machen könnten, betonte der Apple-Sprecher, dass für die Bearbeitung der Kundendaten allein der Verlag zuständig sei. Kunden, die ein Abonnement im App Store abschliessen, werde die Möglichkeit eingeräumt, dem Verlag ihren Namen, ihre E-Mail Adresse und ihre Postleitzahl bei der Anmeldung zu übermitteln. Der Umgang mit diesen Informationen werde dabei durch die Datenschutzrichtlinien der Verlage reguliert, nicht durch die Bestimmungen von Apple. Die Verlage hätten somit die Möglichkeit, zusätzliche Daten der App-Store-Kunden abzufragen. Voraussetzung hierfür sei, dass den Kunden eine offensichtliche Wahl gelassen werde und sie darüber in Kenntnis gesetzt würden, dass der Umgang mit jeglichen, zusätzlich bereitgestellten Informationen unter die Datenschutzrichtlinien der Verlage und nicht unter die Bestimmungen von Apple fällt.