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Mittwoch
09.01.2008

Mit der Ankündigung von gleichen Preisen für alle in der EU beim Herunterladen von Musik aus dem iTunes-Online-Angebot ist der Computerhersteller Apple einem drohenden Brüsseler Wettbewerbsverfahren entgangen. Die EU-Kommission teilte am Mittwoch in Brüssel mit, Apple habe eine Vereinheitlichung der Preise innerhalb von sechs Monaten zugesagt. Die Kommission stellte daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ein. Sie waren 2005 von einer britischen Konsumentenorganisation ausgelöst worden: Diese hatte sich darüber beklagt, dass Apple bei iTunes in Grossbritannien höhere Preise habe als in anderen EU-Staaten. Der Preis für ein Musikstück in Grossbritannien lag um 18 Prozent höher als im Gebiet der Euro-Zone.

Die Kommission hat sich laut EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes davon überzeugt, dass es zwischen den grossen Musikproduzenten und Apple keine Vereinbarung über die Organisation des iTunes-Marktes gegeben habe. Solche Absprachen hatte die Kommission zunächst vermutet. Apple habe die Kommission davon überzeugt, dass die Struktur des Online-Angebotes vielmehr durch unterschiedliche Regelungen des Urheberrechts beeinflusst werde. Bei iTunes kann Musik nur auf länderspezifischen Internetseiten gekauft werden: So kann beispielsweise mit einer britischen Kreditkarte nicht auf einer belgischen iTunes-Seite bezahlt werden.

Für die Schweiz hat das Zugeständnis Apples keine Auswirkungen: Es gehe darum, die britischen Preise auf das EU-Niveau zu senken und nicht darum, die Schweizer Preise zu erhöhen, sagte Apple-Schweiz-Sprecherin Andrea Brack.