Apple zeigt sich im juristischen Kampf gegen seine treuesten Fans kulant: Einstweilige Verfügungen gegen Websites, die geheimgehaltene Informationen über Produkte des Unternehmens veröffentlicht hatten, sollen vorerst nicht durchgesetzt werden. Man will vorher eine Anhörung des zuständigen Gerichts abwarten, wie Spiegel.de am Freitag schreibt. Apple will herausfinden, welche Mitarbeiter des eigenen Unternehmens möglicherweise Vorabinformationen über Produkte des Hauses weitergegeben haben. Die in Fan- und Branchenkreisen heiss gehandelten Häppchen, etwa über eine geplante Multimedia-Schnittstelle, waren auf Websites von Mac-Enthusiasten wie AppleInsider und PowerPage erschienen.
Apple bemüht sich nun, mit einstweiligen Verfügungen von den Betreibern der Seiten herauszubekommen, wo im Unternehemen die Lecks sitzen. Im Dezember hatte der Computerhersteller deshalb Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Betreiber der genannten Seiten werden nun juristisch von der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützt, einer Organisation, die sich sich unter anderem auch für die Redefreiheit einsetzt. Die EFF fordert nun deshalb für die Onlinejournalisten von PowerPage und AppleInsider die gleichen Rechte und Schutzmechanismen ein wie sie auch für andere Journalisten gelten - etwa das Recht, die eigenen Quellen zu schützen.
Apple versuchte zuletzt, sich die gewünschten Informationen über einen Umweg zu beschaffen: Über den E-Mail-Anbieter Nfox.com wollte man an die Korrespondenz des PowerPage-Betreibers mit seinen Quellen herankommen. «Das unterminiert ein fundamentales Grundrecht, das alle Reporter schützt», sagte ein Anwalt der EFF dazu. Es bestehe die Gefahr, dass die Öffentlichkeit eine «lebendige Quelle unabhängiger Nachrichten, Analysen und Kommentare» verliere, wenn Apple damit durchkomme.
Laut dem Branchendienst eWeek gab Annalee Newitz, politische Analystin bei der EFF, nun bekannt, dass Apple sich bereit erklärt hat, die einstweiligen Verfügungen einzufrieren, bis sich das Gericht in einer Anhörung mit dem Einspruch der EFF befasst hat. Ein Datum für die Anhörung gebe es noch nicht.
Freitag
18.02.2005