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Montag
05.03.2012

Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) hat im Vorfeld der Messe CeBIT überprüft, ob die Mobile-Content-Angebote den gesetzlichen Vorgaben zur Preisangabepflicht folgen. Die Vorgaben sind im Kodex Deutschland für Telekommunikation und Medien festgehalten. Das Ergebnis ist erfreulich: Bei 93,3 Prozent der Klingelton-, Wallpaper-, Game- und App-Angebote war der Preis klar ersichtlich.

Untersucht wurden allerdings nur gerade 60 Mobile-Content-Angebote, die im stationären Internet gekauft und per Handyrechnung bezahlt werden können. Dennoch zieht DVTM-Vorstandsvorsitzende Renatus Zilles ein positives Fazit: «Das vorliegende Screening zeigt, dass wir bereits einen sehr grossen Schritt in Richtung verbraucherfreundliche Preisgestaltung gemacht haben.»

Die Verstösse, welche die DVTM festgestellt hat, leitet der Verband direkt an die Bundesnetzagentur weiter, um einen Beitrag zu leisten, damit verbraucherschützende Standards eingehalten werden.