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Donnerstag
03.02.2005

In einem Rechtsstreit mit der IG Velo Bern hat die Allgemeine Plakatgesellschaft APG Bern auch vor Bundesgericht den Kürzeren gezogen und darf zwei Plakatträger in der Berner Vorortsgemeinde Muri nicht aufstellen. Grund für die Absage der Lausanner Bundesrichter: Die Plakatständer müssen aus Sicherheitsgründen einen Abstand von 3 Metern zur Fahrbahn aufweisen. Die IG Velo ist der Meinung, dass die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden gefährdet sei, weil der Blick in und von der Querstrasse durch die Plakatständer behindert werde, wie Thomas Schneeberger, Vorstand IG Velo, der Nachrichtenagentur SDA am Donnerstag erklärte. Die APG hatte im Sommer 2002 in Muri ein Baugesuch für das Errichten von zwei fix montierten Plakatträgern (1,2 x 1,7 m) auf einem Grünstreifen mit 1 Meter Abstand zur Fahrbahn eingereicht.

Das Bundesgericht hält in seinem am 16. Dezember gefällten und den Parteien am 18. Januar schriftlich eröffneten Entscheid fest, dass ein Abstand von 3 Metern vom Fahrbahnrand einzuhalten ist. Eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement im Oktober 1982 erlassene Weisung, die auch einen Abstand von 0,5 Metern für frei stehende Firmenschilder und Reklamen zulässt, käme laut Bundesgericht nur zum Tragen, «wenn es für den vorgesehenen Standort an jeglichen Sicherheitsbedenken fehlen würde, was hier gerade nicht der Fall ist».