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Donnerstag
28.11.2002

«Agenturmeldungen und/oder Lichtbilder, an denen der beklagten Partei Nutzungsrechte und/oder Nutzungsbewilligungen nicht zustehen, dürfen nicht ohne Genehmigung der Rechteinhaber veröffentlicht, verbreitet oder zum Abruf in einer Datenbank öffentlich bereitgehalten werden». Diese Feststellung ist zentraler Inhalt eines Vergleichs zwischen der APA - Austria Presse Agentur und der Online-Nachrichtenagentur Pressetext.austria (pte), die auch in der Schweiz vertreten ist. Die APA hat im September 2000 gegen die Online-Agentur pte geklagt, Meldungen oder Fotos ohne entsprechende Nutzungsrechte zu verbreiten oder für das pte-Archiv zu verwenden. APA-Geschäftsführer Wolfgang Vyslozil betonte in einer Mitteilung am Donnerstag, dass durch dieses Verfahren und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit sei das Bewusstsein verstärkt worden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei und grundlegende Normen selbstverständlich auch für das Web gelten würden. «Wir sind für eine Aufrechterhaltung fairer Bedingungen auf dem Content-Markt eingetreten und haben aufgezeigt, dass die Verletzung von Wettbewerbs- und Urheberrechten im Internet nicht ohne Konsequenzen bleibt», erklärt Vyslozil.