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Montag
11.08.2008

Auch ganz konkret gehaltene AOC-Pflichtenhefte dürfen laut dem Bundesgericht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft werden. Das höchste Schweizer Gericht hat sich damit gegen einen Entscheid des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) gestellt, das einer Berner Käserei verbieten wollte, ihren Käse «Greyerzer» zu nennen, weil sie einen Punkt des Pflichtenhefts für AOC-geschützte Ursprungsbezeichnungen nicht einhält. Konkret ging es um eine Bestimmung, wonach eine Käserei nur dann AOC-Greyerzer herstellen dürfe, wenn sie sich frisch gemolkene Milch zweimal täglich anliefern lasse.

Pflichtenhefte dürften laut Bundesgericht durchaus auch Qualitätsanforderungen enthalten, die über diejenigen des Lebensmittelrechts hinausgehen würden. Allerdings dürften die entsprechenden Bestimmungen weder sinn- noch zwecklos sein. Zudem müssten sie rechtsgleich angewendet werden. Letzteres sei hier nicht der Fall gewesen: Bei den Greyerzer-Herstellern im Kanton Bern würden sich nur gerade 7 der insgesamt 16 Käsereien zweimal täglich Milch liefern lassen. Der betroffenen Käserei dürften deshalb nicht strengere Bedingungen gestellt werden als der Mehrheit der Gruyère-Produzenten im Kanton.