Content:

Mittwoch
27.09.2006

Dem Eintrag des Emmentalers ins Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC/GUB) steht nichts mehr im Wege: Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden aus Frankreich und Deutschland abgewiesen, wie Emmentaler Switzerland (ES) mitteilte. Die Richter in Lausanne hätten damit sämtliche noch hängige Beschwerden von ausländischen Firmen und Organisationen abgelehnt und die Registrierung von Emmentaler AOC bestätigt, heisst es in einer Medienmitteilung von ES vom Mittwoch.

Der Streit begann vor sechs Jahren. Im Juni 2000 beantragte die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für Schweizer Emmentaler die Verleihung des Labels AOC (Appellation d`origine contrôlée, geschützte Ursprungsbezeichnung). So sollte Emmentaler Käse vor Imitationen geschützt werden. Im September 2004 hiess das BLW den Eintrag gut. Gegen diesen Entscheid gingen mehrere Beschwerden aus dem In- und Ausland ein. Jene aus der Schweiz wurden zurückgezogen oder auf dem Verhandlungsweg beigelegt.

Die beiden übrig gebliebenen Beschwerden aus Deutschland und Frankreich wurden im Februar 2006 von der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) abgewiesen. Sie bezeichnete die Einsprachen aus dem Ausland als nicht zulässig. Die ausländischen Beschwerdeführer zogen den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dieses wies die Beschwerde nun ab.

Die AOC-Registrierung sei für die Emmentaler-Branche ein wichtiger Schritt, um im internationalen Konkurrenzumfeld bestehen zu können, schreibt ES. Der Eintrag ins schweizerische Register sei auch eine wichtige Voraussetzung, um den Schutz auf europäischer und internationaler Ebene zu erhalten. Die Schweiz und die EU wollen noch 2006 über die gegenseitige Anerkennung der geschützten AOC-Ursprungsbezeichnungen verhandeln.