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Montag
27.11.2006

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) geht gegen die Cablecom vor. Die Organisation hat bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstattet, weil der Kabelnetzbetreiber sein Abo-Fernsehen an den Kauf oder die Miete entsprechender Geräte koppelt. Mit dieser Koppelung verstosse die Cablecom gegen die Konzession für Digital-TV, teilte die SKS am Montag mit. Die Anzeige bei der Wettbewerbskommission (Weko) erfolge wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Die Konzession für Digital-TV sehe vor, dass der Vertrag über das Abonnementsfernsehangebot nicht vom Kauf oder der Miete einer Set-Top-Box der Cablecom abhängig gemacht werden dürfe, wie die Cablecom das mache. Beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sei seit Frühling 2005 ein Verfahren zur Abklärung der Konzessionsverletzung hängig. Ein schneller Abschluss sei aber nicht zu erwarten, schreibt die SKS weiter. Deshalb hat die SKS die Anzeige bei der Wettbewerbskommission eingereicht. Die SKS sehe starke Anzeichen dafür, dass die Cablecom gegen das Kartellgesetz verstosse. Sie verfüge über eine marktbeherrschende Stellung, argumentiert die SKS.

Stephan Howeg, Pressesprecher der Cablecom, ist hingegen überzeugt, «dass sich die ganze Angelegenheit in Minne auflöst», wie er dem Klein Report gegenüber am Montag sagte. Im Detail wolle er sich aber nicht äussern, da es sich um ein laufendes Verfahren handle und das Bakom die federführende Behörde sei und nicht die Cablecom. - Siehe auch: Untersuchung gegen Cablecom wegen Digitalfernsehen