Der Klein Report hat bei Ernst Buob, dem ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der Punkt ch AG, nachgefragt, was er zu den Vorwürfen sagt. Gemäss dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Zürich mit Verfügung und Wirkung vom 18. Juni 2009 über die Punkt ch AG den Konkurs eröffnet. «Weil nicht mehr genügend Mittel für eine ordentliche Liquidation vorhanden waren, musste ich von Gesetzes wegen die Bilanz deponieren», erklärte Buob gegenüber dem Klein Report den Ablauf. «Bis zur Einstellung von .ch sind die Investoren ihren Verpflichtungen nachgekommen. Sie haben weit über 50 Millionen Franken in die Gratiszeitung investiert», so Buob, der Partner der Anwaltskanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob ist.
Am 2. März 2009 ging die vormalige Media Punkt AG, Herausgeberin der Gratiszeitung .ch, in Liquidation. Nur drei
Monate später wurde über die Nachfolgefirma Punkt ch AG der Konkurs eröffnet. «Die Übernahme eines notleidenden
Unternehmens durch eine Nachfolgegesellschaft ist eine gängige Sanierungsvariante.» Die Vorgehensweise sei in jeder Hinsicht korrekt gewesen, sagt Buob. «Die Media Punkt AG ist durch ein unabhängiges Gutachten von Ernst & Young auf weniger als 3 Millionen Franken geschätzt worden», fügte er an.
Die Wirtschaftskrise sei in dieser Heftigkeit nicht vorhersehbar gewesen, und sie habe den Mediensektor besonders hart getroffen, deshalb habe das Start-up-Unternehmen nicht mehr durchgezogen werden können. Nach dem Relaunch sei man vom langfristigen Erfolg von .ch ausgegangen, ansonsten wären nicht weitere Gelder im zweistelligen Millionenbereich investiert worden, verteitigt Ernst Buob das Vorgehen.
Dem Personal seien die Juni- und Juli-Löhne «mittlerweile komplett bezahlt» worden. Die Löhne für August «zum grössten Teil», sagte Buob am Wochenende gegenüber dem Klein Report. Er wiederholte, dass die Investoren weiterhin dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer keinerlei Einbussen erleiden.
Die ehemaligen .ch-Mitarbeitenden, die Arbeitslosengeld beziehen, erhalten seit Juli 70 Prozent ihres Lohns von den
Arbeitslosenkassen. «Die Investoren bezahlen den Rest sowie Ferien- und Überstundenentschädigungen», sagte Erns Buob. Auch für Arbeitnehmer mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist bis Ende November und für Härtefälle wie Schwangere und Ausgesteuerte würden die Investoren «weiterhin aufkommen», so Buob. Die Unterdeckung der Pensionskasse sei per 30. Juni auf freiwilliger Basis ausgeglichen und der Betrag von 370 000 Franken einbezahlt worden.
Ob die für Firmen wichtige zweite und dritte Klasse Gläubiger im Konkursverfahren aus der Konkursmasse etwas erhalten werden, könne er nicht sagen.
Was bisher geschah bei. ch - am 23. Juni 2009: «.ch»-Personal wartet auf die Juni-Löhne am 21. Juni 2009: Klagen nach dem Ende der Gratiszeitung «.ch» sowie am 17. Juni 2009: Gratiszeitung «.ch» deponiert ihre Bilanz
Sonntag
13.09.2009