Der Auditor des Militärgerichts 6 hat Anklage gegen einen Journalisten des «SonntagsBlick» erhoben - wegen Verletzung militärischer Geheimnisse. Es geht um einen Bericht über eine geheime unterirdische Anlage der Luftwaffe in Buochs NW. Der Prozess wird höchstwahrscheinlich im Oktober in St. Gallen vor dem Militärgericht 6 stattfinden, wie am Dienstag der Sprecher des Oberauditorats, Martin Immenhauser, zu Medienberichten sagte. Aus Geheimhaltungsgründen werde der grösste Teil des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen.
Im Juli 2003 hatte der «SonntagsBlick» einen Bericht mit Bildern über eine unterirdische Luftwaffenanlage in Buochs NW publiziert. Diese klassifizierte Anlage unterliegt jedoch der militärischen Geheimhaltung. Bereits im August 2003 hatte der Oberauditor der Armee, Dieter Weber, deswegen eine Voruntersuchung eingeleitet.
Nach Abschluss der Voruntersuchung hat nun der Auditor, der militärische Staatsanwalt, gegen den Journalisten Anklage erhoben. Die Verletzung militärischer Geheimnisse wird gemäss dem Schweizer Militärstrafgesetz mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, Gefängnis oder Busse bestraft. Siehe auch Verfahren gegen «SonntagsBlick» eröffnet
Dienstag
03.08.2004