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Sonntag
11.09.2005

Das Zweite Deutsche Fernsehen muss einen von der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschland (APPD) eingereichten Wahlwerbespot nicht ausstrahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Die Fernsehanstalt habe die Ausstrahlung des von der APPD für den 12. September eingereichten Wahlwerbespots zu Recht abgelehnt, schrieb der deutsche Branchendienst Newsroom am Wochenende. Zwar sei der Sender verpflichtet, der vom Bundeswahlausschuss zugelassenen ADDP angemessene Sendezeit einzuräumen. Es bestünden jedoch grösste Bedenken, ob es sich bei der Darstellung «völlig enthemmter, berauschter und von Zerstörungswut getriebener Menschen» inhaltlich überhaupt um Wahlwerbung handle. Das ZDF begrüsste die Entscheidung. - Mehr dazu: Streit um Werbespot einer deutschen Spasspartei