Dem ausserordentlichen Bundesstaatsanwalt Pierre Cornu, der bei der Aktenvernichtung im Fall Tinner untersucht hat, wer das Amtsgeheimnis verletzt haben könnte, ist es nicht gelungen, herauszufinden, welche Beamte oder Journalisten allenfalls gegen das Gesetz verstossen haben. Er habe darum das «Verfahren gegen unbekannt gemäss Art. 106 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege eingestellt», teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mit. Pierre Cornu, der auch Generalstaatsanwalt des Kanton Neuenburg ist, sollte im Fall der Atomschmuggler Tinner herausfinden, wie «diverse vertrauliche Entscheide und bestimmte Informationen darüber sowie Informationen über die laufenden Strafverfahren an die Öffentlichkeit gelangen» konnten.
Pierre Cornu war auch im Verfahren um die Affäre Blocher-Roschacher gegen elf Journalisten und gegen unbekannt aktiv. Der Bundesrat hatte ihn wegen einer Strafanzeige der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) damit beauftragt. Die Untersuchungen gegen vier der Journalisten wurden im Mai 2008 eingestellt und das Verfahren gegen die sieben weiteren Journalisten an das Statthalteramt des Bezirks Zürich weitergewiesen. - Die vielen Jobs des Generalstaatsanwalts Cornu: Pierre Cornu auch im Fall Atomschmuggel beauftragt, Verfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses wird getrennt und Staatsanwalt Cornu soll noch mehr Medienlecks finden
Mittwoch
25.03.2009