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Donnerstag
03.07.2008

Gesetzlich verbindliche Altersgrenzen für die Freigabe von Computerspielen und Strafen bei Verstössen haben Vertreter des Kinderschutzes, der Spielehersteller und des Spielehandels gefordert. Organisiert hatte den Vortragsabend zum Thema Gewaltdarstellungen in Computerspielen der Geschäftsführer des Media-Marktes Muri bei Bern, Peter Schmid. Er war am 9. Juni von einer Berner Einzelrichterin vom Vorwurf freigesprochen worden, unerlaubte Killerspiele zu verkaufen.

Ein Verbot sei nicht der richtige Weg, meinte Schmid zu Beginn der Veranstaltung. Er setze auf Prävention: Man müsse die Leute informieren. Karolina Frischkopf vom Kinderschutz Schweiz betonte, dass Kinder von klein auf den Umgang mit den neuen Medien, wie Internet und Computerspiele, lernen müssten. Dann hätten sie die nötige Kompetenz, wenn es darauf ankomme. Sie forderte auf Bundesebene gesetzlich geregelte und verbindliche Kriterien für die Altersfreigabe von Computerspielen.

Zustimmung erhielt sie auch von Peter Züger, Geschäftsführer der Swiss Interactive Entertainment Association, dem Schweizer Verband der Hersteller von Spiele-Konsolen und -Software. Züger stellte die Empfehlungen der Pan European Game Information (PEGI) vor. PEGI ist ein Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele, das die Spielkonsolenhersteller freiwillig eingeführt haben, und das in über 20 europäischen Ländern zur Anwendung kommt. Züger möchte es verbindlich erklärt haben. - Mehr dazu: Mediamarkt-Chef wegen Verkaufs von Videospielen freigesprochen