Der Tessiner Alt-Ständerat Franco Masoni hat seinen Streit mit dem «Tages-Anzeiger» um eine angebliche Persönlichkeitsverletzung definitiv verloren. Das Bundesgericht hat die Berufung des Vaters der abgewählten Tessiner Regierungsrätin Marina Masoni abgewiesen. Streitpunkt sind zwei Artikel vom Februar 1995 und Januar 1996, in denen der «Tages-Anzeiger» über einen Erbstreit im Zusammenhang mit dem Tod des Millionärs Ferdinando Pica Alfieri berichtet hatte. Der erste Text war unter dem Titel «Masoni liess den reichen Marchese nicht los» veröffentlicht worden.
Der zweite Beitrag erschien unter der Überschrift «Franco Masoni verscheuchte eine superreiche Steuerzahlerin». Das Tessiner Appellationsgericht hatte im Dezember 2005 einen Rekurs des früheren FDP-Ständerates abgewiesen. Das gleiche Schicksal ist nun seiner Berufung ans Bundesgericht widerfahren. Der Entscheid aus Lausanne liegt erst im Dispositiv vor. Die Begründung steht noch aus. Marina Masoni war Anfang April nach zwölf Jahren aus der Tessiner Regierung abgewählt worden. Die 48-Jährige war ebenso wie ihr Vater wegen einer umstrittenen Familienstiftung in die Kritik geraten. - Siehe auch: «La Regione» durfte Finanzdetails von Familienstiftung veröffentlichen
Donnerstag
19.04.2007