Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde der Stadt Grenchen gegen das «Grenchner Tagblatt» teilweise gutgeheissen und der Zeitung vorgeworfen, einen «allzu ungenauen Umgang mit der Fakten» betrieben zu haben. Zu beantworten hatte das Gremium die Frage, ob die Grenchner Zeitung mit drei Beiträgen zum Thema einer angeblichen Amtsgeheimnisverletzung die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt habe.
In den drei Beiträgen - ein Frontanriss, ein Hauptbeitrag und ein Kommentar - hatte die Zeitung geschrieben, die Stadtbehörden hätten ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen einen Redaktor des «Grenchner Tagblatts» eingereicht, was unrichtig war. Vielmehr hatten die Behörden eine Anzeige gegen unbekannt eingereicht, und es waren die Strafverfolgungsbehörden, die das strittige Verfahren eröffnet hatten.
Zwar hält der Presserat in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme fest, den Grenchner Stadtbehörden werde «weder ein illegales noch sonstwie ein besonders unredliches Verhalten vorgeworfen». Die Leserschaft habe aber einen «unzutreffenden Eindruck über die von der Stadt Grenchen tatsächlich eingeleiteten strafrechtlichen Schritte gewinnen» können. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24740.htm
Dienstag
27.01.2009