Content:

Mittwoch
26.11.2008

Der Vorschlag des Bundesrats, die Werbung für Bier und Wein auf allen Kanälen von Schweizer Fernsehveranstaltern zuzulassen, hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. So bezeichnete die CVP den Vorschlag als unbefriedigend: Der Bundesrat fahre in Sachen Genussmittel «keine kohärente Linie», sagte CVP-Generalsekretär Reto Nause. Er verstehe nicht, wie der Bundesrat am selben Tag beschliessen könne, die Tabaksteuern mit Hinweis auf die Prävention zu erhöhen und gleichzeitig vorschlage, das Alkoholwerbeverbot aufzuheben. Bei der Diskussion zum neuen Radio- und Fernsehgesetz habe das Parlament nach intensiver Diskussion am Alkoholwerbeverbot mehrheitlich festgehalten. Der Bundesrat habe zu wenig gut dargelegt, weshalb die Filmförderung die Aufgabe des Werbeverbots rechtfertige.

Der Bundesrat argumentiere bei seinem Entscheid so, wie wenn Werbung keinen Einfluss auf die Konsumgewohnheiten der Menschen habe, erklärte Michel Graf von der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA). Wenn dies wirklich der Fall wäre, gäbe es schon lange keine Werbung mehr.

Positiv reagierten die Fernsehanbieter. «Wir begrüssen, wenn der Bundesrat zwischen in- und ausländischen Fernsehanbietern gleich lange Spiesse schaffen will», sagte der Sprecher der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), Daniel Steiner. Die SRG warte nun gespannt auf die Parlaments-Debatte. Erfreut zeigte sich auch ein Vertreter der Lokalfernsehsender. Sie unterstützten alle Massnahmen, die ihnen in der Schweiz mehr Gelder einbringen würden, sagte Pierre-André Léchot, Präsident der Gruppe Westschweizer Regionalfernsehanbieter (GTRR).

Nur teilweise einverstanden mit dem bundesrätlichen Vorschlag ist die SVP. «Wir unterstützen die Aufhebung des Alkoholwerbeverbots für die privaten Fernsehanbieter. Auf eine Lockerung des Verbotes bei der SRG ist hingegen zu verzichten», sagte SVP-Sprecher Alain Hauert.

Kritisch zeigt sich Arbus, die Vereinigung für kritische Mediennutzung. Man verstehe die Botschaft des Bundesrates nicht und wehre sich gegen die Zulassung von Alkoholwerbung bei der SRG, schreibt Präsident Daniel Römer in einer Stellungnahme. Und weiter: «Der Arbus kann die Begründung nicht nachvollziehen, dass angesichts der breiten Präsenz von Alkoholwerbung in den Massenmedien die Auswirkungen der vorgeschlagenen Liberalisierung auf das Konsumverhalten als gering einzuschätzen sei.» Der Arbus befürchtet zudem, dass mit dem Entscheid die Gebührenlegitimationsfrage der SRG einmal mehr in die Schusslinie von SRG-Gegnern gerate. Der Grundsatz «Gebühren für die SRG und Werbung für die Privaten» werde einmal mehr in fahrlässiger Art und Weise unterlaufen und zwinge die SRG, sich den privaten Anbietern immer mehr anzunähern beziehungsweise setze den Mehrwert der gebührenfinanzierten und möglichst unabhängigen SRG noch mehr aufs Spiel.
- Siehe auch: Bundesrat will Bier- und Weinwerbung am TV zulassen