Wer Polizei, Feuerwehr oder Sanität per Handy aufbietet, meldet künftig den Alarmzentralen automatisch seinen ungefähren Standort. Die auf 1. Juli eingeführte Regelung ermöglicht es Rettungsteams, rascher vor Ort zu sein. Betroffen sind Nummern wie 112 (EU-Notruf), 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr), 144 (Sanität) und 1414 (Rettungsflugwacht). Der Bundesrat und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) reagieren mit den Anpassungen der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) auf technische Neuerungen, wie das Bakom am Mittwoch mitteilte.
Mobilfunkanbieter müssen darum die Standortidentifikation von Notrufen einführen, für GSM-Netze innerhalb eines Jahres und für UMTS-Netze innerhalb von zwei Jahren. Vorerst beschränkt sich die Standortidentifikation auf die Funkzelle, in der sich die anrufende Person aufhält. In städtischen Gebieten hat diese Zelle einen Durchmesser von rund 50 Metern; auf dem Land können es mehrere Kilometer sein. Die Lokalisierung wird auch funktionieren, wenn beim Handy die Rufnummer unterdrückt ist.
Ein besonderes Problem sind Anrufe via Internet. Ab 1. August müssen zwar auch hier Anrufe auf Notfallnummern lokalisiert werden. Aus technischen Gründen ist aber nicht erkennbar, von wo man sich ins Internet einwählt. Bei den Alarmzentralen erscheint nur jener Ort, der im Abonnementsvertrag festgelegt wurde. Die Anbieter von Internettelefonie (VoIP, Voice over Internet Protocol) müssen daher ihre Abonnenten ausdrücklich informieren, dass Notrufe an eine falsche Notrufzentrale gelangen können oder ihr Standort bei Anrufen nicht korrekt identifiziert werden kann. Betroffen sind etwa Kunden, die ihr Internettelefon ins Ferienhaus mitnehmen.
Mittwoch
13.07.2005