Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen die Airbnb-Regulierung abgewiesen.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die Bestimmungen weder gegen kantonales oder nationales Recht noch gegen die Verfassung verstossen. Die Stadt Luzern darf an den Regeln festhalten.
Im Juni 2024 hatte der Grosse Stadtrat das Reglement beschlossen. Hintergrund war die an der Volksabstimmung der Stadt Luzern im März 2023 angenommene Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren».
Mehrere Unternehmen, welche in Luzern kommerzielle Kurzzeitvermietungen anbieten, stellten beim Kantonsgericht den Antrag, zahlreiche Bestimmungen des Reglements aufzuheben.
Sie monierten, das Reglement könne sich auf keine genügende Rechtsgrundlage stützen und die angefochtenen Bestimmungen würden gegen verfassungsmässige Rechte verstossen, konkret gegen die Eigentumsgarantie, die Wirtschaftsfreiheit, das Rechtsgleichheitsgebot und das System der freien Marktwirtschaft.
Das Kantonsgericht ist gemäss einer Mitteilung vom Freitag der Ansicht, «dass der Stadt Luzern im Bereich des Schutzes des Wohnraums der ortsansässigen Wohnbevölkerung Regelungskompetenz zukommt».
Das Reglement verstosse weder gegen das Obligationenrecht, noch gegen andere Gesetze.
«Die angefochtenen Bestimmungen des Reglements lassen sich sodann so auslegen und umsetzen, dass mit ihrer Anwendung grundsätzlich keine ungerechtfertigten Eingriffe in die Eigentumsgarantie oder die Wirtschaftsfreiheit verbunden sind», schreibt das Gericht weiter.
Eine Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots oder ein unzulässiger Eingriff in das System der freien Marktwirtschaft seien ebenfalls nicht auszumachen. Das Reglement sei sozialpolitisch motiviert und der «Ausschluss der Tourismuszone vom Geltungsbereich des Reglements ist sachlich begründet beziehungsweise gerechtfertigt».
Das Kantonsgericht hat daher den Antrag auf Aufhebung der Regulierung daher abgewiesen. Das Urteil kann jedoch noch beim Bundesgericht angefochten werden.



