Content:

Dienstag
01.06.2004

Der Bundesrat lehnt es am Dienstag zu Sessionsbeginn ab, eine Motion aus dem Nationalrat entgegenzunehmen, die eine SMS-Abgabe von 5 Rappen für jedes verschickte SMS zugunsten der AHV verlangt. Eine solche Taxe sei «nicht sachgerecht und zweckfremd», sagt die Landesregierung zur Motion von Nationalrat Alexander Baumann (SVP/TG). Bei jährlich drei Milliarden Kurzmeldungen in der Schweiz könnten etwa 150 Millionen in die AHV gelenkt werden, hatte der Motionär vorgerechnet. Für Konsumenten und Wirtschaft wäre dies keine unzumutbare Belastung. Im Gegenteil: «Viele könnten sich darüber freuen, mit dem Verschicken von SMS noch etwas Gutes zu tun.»

Dem hält der Bundesrat entgegen, dass eine SMS-Abgabe eine neue Sondersteuer wäre, der Volk und Stände zustimmen müssten. Zudem sei nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet im zukunftsgerichteten und wachstumsträchtigen Bereich der Informationstechnologien eine zusätzliche Abgabe erhoben werden sollte. Mit der Alkoholsteuer, der Tabaksteuer und der Spielbankenabgabe könne eine SMS-Abgabe nicht verglichen werden, schreibt der Bundesrat. Dort gehe es darum, ein schädliches Suchtverhalten einzudämmen. Hingegen sei es nicht erwünscht, dass ein vor allem von der jüngeren Generation genutzter Informationsdienst an Beliebtheit einbüsse.