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Sonntag
03.07.2011

Das neue Abkommen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen ist seit dem 1. Juli verbindlich. Das Abkommen soll die Möglichkeiten der Gemeinschaftsproduktion zwischen den drei Ländern erleichtern. 1984 hatte die Schweiz ein bilaterales Abkommen mit Deutschland über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen abgeschlossen, 1990 folgte ein entsprechendes Abkommen mit Österreich. Diese beiden Abkommen wurden nun durch das neue trilaterale Koproduktionsabkommen ersetzt.

Mit dem neuen Abkommen wird die Mindestbeteiligung eines Koproduktionslandes von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Sofern die Vertragsparteien einverstanden sind, kann die Mindestbeteiligung sogar auf zehn Prozent gesenkt werden. Ausserdem sind im Rahmen des neuen Abkommens Kofinanzierungen (Gemeinschaftsproduktionen mit finanzieller Beteiligung ohne technisch-künstlerischen Beitrag) mit einem Anteil von zehn bis 20 Prozent möglich.

«Auf diese Weise werden die Möglichkeiten für Gemeinschaftsproduktionen der drei Länder beträchtlich erweitert», teilte das Bundesamt für Kultur am Freitag mit. Die bis anhin geltende Praxis hätte gezeigt, dass eine Minderheitsbeteiligung von Koproduktionsländern bei einer zu hohen obligatorischen Mindestbeteiligungsquote nur schwer zu realisieren sei, da die Produktionskosten ständig stiegen.