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Dienstag
25.04.2006

Ab dem 1. Mai müssen alle Zigarettenpäckchen in der Schweiz mit grossflächigen Warnhinweisen versehen sein. Ende April läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung der Vorschriften ab, die seit November 2004 in Kraft sind. Begriffe wie «mild» und «light», die eine geringere Schädlichkeit vortäuschen, sind ab dem 1. Mai verboten. Die Frontseite der Zigarettenpäckchen muss entweder mit dem Hinweis «Rauchen ist tödlich» oder «Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu» versehen sein.

Für die Rückseite stehen 14 Wechseltexte mit zusätzlichen Hinweisen zur Verfügung. Diese müssen auf den Päckchen mit gleicher Häufigkeit erscheinen. Neben Warnungen enthalten die Texte auch Hilfsangebote: «Hier finden Sie Hilfe, um das Rauchen aufzugeben: 0848 000 181/www.rauchenschadet.ch», lautet eine Botschaft. Die «Rauchstoppline» unter dieser Nummer wird von der Krebsliga betreut. Raucherinnen und Raucher können sich von Montag bis Freitag zwischen 11 und 19 Uhr beraten lassen, wie die Krebsliga am Dienstag mitteilte. Die Berater seien ausgebildet worden und würden wissenschaftlich geprüfte Entwöhnungsmethoden empfehlen, schreibt die Krebsliga.

Als «guten Zeitpunkt zum Aufhören» bezeichnet die Organisation den 31. Mai. Anlässlich des «Welttags ohne Tabak» veranstaltet sie einen Rauchstopp-Wettbewerb. Die Teilnehmenden dürfen ab dem 5. Juni einen Monat lang nicht rauchen und müssen den Verzicht von jemandem bezeugen lassen. Verlost werden 5000, 500 und 100 Franken. Siehe auch: Grosse Warnhinweise auf Zigarettenschachteln wirken