Vom 1. Januar an werden in Deutschland nicht mehr nur die Verbindungsdaten beim Telefonieren, sondern auch alle Internet-Verbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert. Die Regierung begründet das höchst umstrittene Gesetz mit der Terrorabwehr.
Ab 2009 werden die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung gespeichert. Zudem werden auch E-Mail-Adressen und die IP-Adressen von Sendern und Empfängern gespeichert. Betroffen ist auch das Telefonieren per Internet. Registriert werden allerdings jeweils nur die Verbindungsdaten und nicht die besuchten Seiten oder der Inhalt von E-Mails oder Gesprächen.
Gespeichert werden die Daten im Gesetzesauftrag durch die Telekommunikationsunternehmen. Bei einem konkreten Verdacht kann dann die Polizei oder der Geheimdienst darauf zurückgreifen.
Mittwoch
24.12.2008