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Dienstag
29.01.2008

Mit einer Berichterstattung über juristisch nicht ganz einwandfrei aufgestellte Wahlplakate hätte sich die «Aargauer Zeitung» beinahe einen Tadel des Schweizer Presserats eingehandelt. Die Beschwerde eines Betroffenen sei «eingehend und kontrovers diskutiert» worden, heisst es wörtlich in der am Dienstag publizierten Stellungnahme. Letztlich seien aber «die etwas eigenwillige Auswahl und Gewichtung der zu wesentlichen Teilen vom Beschwerdeführer stammenden Informationen» nicht zu beanstanden gewesen.

Thema der Kontroverse sind Wahlplakate, welche die Aargauer SVP im Herbst 2006 in Dörfern und an Überlandstrassen aufgestellt hatte. Da damit verschiedene Vorschriften verletzt worden waren, wehrte sich ein Bürger dagegen und informierte gleichzeitig die «Aargauer Zeitung». Diese ging in der Berichterstattung allerdings nur auf die innerorts angebrachten Plakate ein, was den Kläger in Rage brachte und dazu veranlasste, den Presserat anzurufen. Nach einigem Hin und Her ist dieser zum Schluss gekommen, es sei «berufsethisch zulässig gewesen, sich bei der journalistischen Vermittlung der Auseinandersetzung zur Hauptsache auf die wichtigsten Stichworte» zu konzentrieren». Entscheidend sei letztlich gewesen, «dass der Gesamteindruck des Berichts durch die Weglassung nicht verfälscht worden ist». - Die Stellungnahme im Worttlaut: http://www.presserat.ch/23740.htm