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Donnerstag
07.12.2006

Der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnt es aus juristischen und wirtschaftlichen Gründen ab, Sex-Plakate per Gesetz aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Ein Verbot übersexualisierter und sexistischer Werbung bedinge, dass diese beiden Begriffe juristisch erfasst werden könnten, schreibt die Regierung in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion aus dem Parlament. Die Regierung bezweifelt, dass eine griffige Definition geschaffen werden könnte. Im Einzelfall wäre es regelmässig umstritten, ob der Tatbestand erfüllt sei oder nicht.

Würde sexistische Werbung verboten, so wäre mit einer Beschwerdeflut zu rechnen, meint der Aargauer Regierungsrat. Einschränkungen des Grundrechts der Wirtschaftsfreiheit müssten verhältnismässig sein, hält die Regierung fest. Die Werbebranche verfüge mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission über eine Selbstregulierung. Wenn die Werbung pornografische Züge annehme, werde sie strafrechtlich verfolgt. «Der Streit über eine bestimmte Werbekampagne oder ein bestimmtes Plakat erhöht zwangsläufig die Beachtung in der Öffentlichkeit», steht in der Stellungnahme. Das habe eine kontraproduktive Wirkung.

Auslöser für den Vorstoss war eine Plakatkampagne des Grand Casinos Baden vom vergangenen Oktober, die von der Schweizerischen Lauterkeitskommission als «sexistisch und herabwürdigend» taxiert worden war. Nach dem Entscheid stoppte das Grand Casino die Werbeaktion und verschenkte die Plakate an Interessierte. - Siehe auch: Casino Baden weiterhin «im Glück» - aber ohne Aufblas-Delfin