Die vorberatende Kommission des Aargauer Kantonsparlaments beantragt zum neuen Gesundheitsgesetz verschiedene Verschärfungen zum Schutz der Nichtraucher. Hingegen will das Gremium beim Verbot von grossflächiger Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke die Bandenwerbung ausnehmen. Dies teilte die Kommission Gesundheits- und Sozialwesen (GSW) am Montag mit. Zum Schutz vor Passivrauchen hatte der Regierungsrat zwei Varianten vorgeschlagen. Beide wollen ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen sowie in Restaurants. Erlaubt sein soll das Rauchen nur noch in getrennten und entsprechend gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Lüftung.
Bei der zweiten, von der Kommission abgelehnten Variante könnten Gastrobetriebe als Raucherbetriebe bewilligt werden. In diesem Falle müsste der Nachweis erbracht werden, dass eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Eine Kommissionsmehrheit entschied zudem, einen Zusatzpassus ins Gesetz aufzunehmen. Demnach soll die restriktive Variante ergänzt werden durch die Bestimmung, dass eine schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmenden vorliegen muss, die in Raucherräumen bedienen.
Montag
07.07.2008