Als erster Kanton der Schweiz baut der Aargau technische Hürden auf, damit die Internet-Suchmaschinen die Daten der Online-Ausgabe des Amtsblatts nicht mehr automatisch durchforsten können. Das Amtsblatt bleibt über einen Code weiterhin zugänglich. Die elektronische Ausgabe des «Amtsblatts des Kantons Aargau» kann vom 1. September an einzig über einen frei erhältlichen Code nach Namen durchsucht werden, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag heisst. Urs Meier, Generalsekretär der Staatskanzlei, ergänzte auf Anfrage, damit werde der Personendatenschutz erhöht. Die Eingabe des Codes verhindert, dass Suchmaschinen wie Google oder Search die auf dem Server des Amtsblatts gespeicherten Daten automatisch durchforsten können. Die Suchmaschinen speichern die abgerufenen Daten oft über Jahre.
Es sei schon vorgekommen, dass Arbeitgeber die Namen von Bewerbern in die Suchmaschine eingegeben und so einen nicht mehr gültigen Eintrag im Amtsblatt gefunden hätten, sagte Meier. In der Online-Ausgabe liessen sich Personendaten weiterhin bis fünf Jahre zurück abfragen. Das entspricht gemäss Meier einem Bedürfnis. Den gesamten Inhalt des Amtsblatts publiziert der Kanton Aargau seit sechs Jahren kostenlos auch im Internet. In der Suchmaske der elektronischen Ausgabe können Personendaten mit Wohnort und weiteren Angaben verknüpft werden. Beim Amtsblatt im Internet stehen gemäss Staatskanzlei zwei Interessen im Widerstreit. Es gebe das Anliegen der Bevölkerung, sich umfassend über den Inhalt des Amtsblatts informieren und darin auch suchen zu können. Anderseits hätten Personen, deren Namen im Amtsblatt erscheinen, ein Anrecht auf Schutz ihrer Persönlichkeit.
Montag
28.08.2006