Die AZ-Mediengruppe («Aargauer Zeitung», Tele M1, Radio Argovia, usw.) ist mit ihrem Wunsch, die Marke «A-Z» für die Bezeichnung ihrer Online-Plattform weitgehend, aber nicht ganz durchgedrungen. «Die Bezeichnung wurde vom Bundesverwaltungsgericht als Bild-Marke mit verschiedenen Farb- und Form-Varianten geschützt, nicht aber als Wort-Marke», sagte A-Z.ch-Leiter Roger Knabenhans am Dienstag gegenüber dem Klein Report.
Erfolgreich gewesen war die AZ-Mediengruppe auch mit dem Antrag, das Kürzel A-Z als Internet-Adresse zu schützen, so dass der Entscheid für Knabenhans «gar nicht tragisch» ist. Trotzdem will das Unternehmen mit dem Anwalt prüfen, ob der Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen werden soll.
Das Bundesverwaltungsgericht stützte sich in seinem Entscheid auf ein Gutachten des Instituts für geistiges Eigentum (IGE), das die Buchstabenfolge A-Z als zum unschützbaren Gemeingut erklärt hat. Es sei ein Synonym für «ganz», «umfassend» oder «vollständig» und vermittle in Verbindung mit einem Waren- oder Dienstleistungsangebot die positive Botschaft, dass ein komplettes Sortiment vorhanden sei. Dies müsse auch anderen Anbietern zur Verfügung stehen, sei damit freihaltebedürftig und als Zeichen des Gemeinguts vom Markenschutz ausgeschlossen.
Dienstag
09.06.2009