Der Zürcher PR-Berater Klaus J. Stöhlker hat einen Prozess gegen die Sterbehilfeorganisation Exit verloren und muss eine Geldbusse von 5000 Franken bezahlen. Das hat das Zürcher Bezirksgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. In seinem Urteil hält der Einzelrichter überdies fest, Stöhlker habe den beiden klagenden Parteien eine gemeinsame Prozessentschädigung von 4000 Franken zu entrichten. Obendrein muss er die Gerichtskosten in Höhe von mehr als 3700 Franken tragen. Anlass zur Klage waren Äusserungen des heute 63-Jährigen in einer Diskussionssendung von Tele Züri vom 23. Februar 2003. Er bezeichnete damals die Sterbehilfeorganisation als fragwürdige Organisation und bezichtigte deren Pressesprecher Andreas Blum der Geschäftemacherei mit dem Sterben.
Unter anderem kritisierte Stöhlker, Blum erhalte für seine Tätigkeit als Pressesprecher der Organisation 300 000 Franken. Dies war eine ganz falsche Zahl: Sie galt für den gesamten Vorstand und nicht für Blum allein, der nur 50 000 Franken erhält. Für diesen Fehler hat sich Stöhlker beim ehemaligen Radiodirektor Blum entschuldigt. Das Gericht bezeichnete in seiner Urteilsbegründung das Verschulden des Angeklagten als «nicht mehr leicht». Vor einem grösseren Publikum habe es die Organisation Exit und deren Pressesprecher als eigennützig hingestellt. Er habe dies als ausgewiesener Fachmann mit Bedacht und nicht im Rahmen eines verbalen Schlagabtausches getan.
Montag
06.06.2005