Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Auftrag des Bundes im Umfang von 42 Millionen Franken an die Softwarefirma Microsoft mit einer superprovisorischen Verfügung vorerst gestoppt. Gegen die Auftragsvergabe ohne öffentliche Ausschreibung hatten Open-Source-Anbieter Beschwerde eingelegt.
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hatte Microsoft im vergangenen Februar einen Auftrag zur Verlängerung von Lizenzen im Umfang von 42 Millionen Franken über drei Jahre erteilt. Gegen die Anfang Mai im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» veröffentlichte Vergabe legten 18 Anbieter von Software-Produkten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Anbieter der beliebig kopier- und nutzbaren Open-Source-Software (OSS) kritisierten damit die freihändige Vergabe der Lizenzen für den standartisierten Arbeitsplatz Bund und weitere Leistungen ohne öffentliche Publikation.
Wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag bekannt gab, traf die Beschwerde am Mittwoch ein. Gleichentags sei auf ein entsprechendes Gesuch hin eine superprovisorische Verfügung in der Angelegenheit erlassen worden. Darin ist geregelt, was bis zum Vorliegen der Stellungnahme des BBL als Vergabestelle gelten soll: So darf die Bundesverwaltung Leistungen, die für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Informatik erforderlich sind, einstweilen weiterhin bei Microsoft beziehen. «Der weitergehende Bezug von Leistungen wird ihr demgegenüber einstweilen untersagt», hält das Bundesverwaltungsgericht fest.
Donnerstag
28.05.2009