Content:

Mittwoch
25.11.2009

Gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Franken kann Roman Polanski einen elektronisch überwachten Hausarrest antreten. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde zur Haftentlassung des Regisseurs gutgeheissen. Das Bundesamt für Justiz hingegen hatte das Haftentlassungsgesuch des französisch-polnischen Regisseurs Ende Oktober abgewiesen.

Gemäss Urteil finden die Richter, dass die Fluchtgefahr mit der Kaution, dem elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Gstaader Chalet sowie der Abgabe der Ausweispapiere ausreichend gebannt werden kann.

Gegen Polanski läuft ein Auslieferungsgesuch der USA, weil er 1977 eine damals 13-Jährige vergewaltigt hatte.