Das Urteil für den früheren Geschäftsleiter der Pensionskasse der Tamedia AG ist rechtskräftig. Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch im Berufungsprozess den heute 40-jährigen Mann zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten bedingt verurteilt. Gemäss Anklage habe er aus Frust über eine seines Erachtens schlechte Entlöhnung diverse Vermögensdelikte begangen und dabei einen Schaden von über 3,3 Mio. Franken verursacht. Inzwischen hätten alle Parteien das Urteil der Vorinstanz akzeptiert, teilte das Obergericht mit. Im Entscheid wurde der Angeklagte verpflichtet, der Tamedia AG erhebliche Vermögenswerte zurückzuerstatten.
Mittwoch
26.01.2005