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Donnerstag
24.02.2005

Der französische Rechtsextreme Jean-Marie Le Pen ist auch in zweiter Instanz wegen Aufstachelung zum Rassenhass zu 10 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Paris bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Pariser Strafgerichts vom vergangenen April. Damit ahndeten die Richter fremdenfeindliche Aussagen, die Le Pen 2003 in einem Interview der Pariser Tageszeitung «Le Monde» gemacht hatte.

Er hatte unter anderem vor einem künftigen Frankreich «mit 25 Millionen Moslems» gesprochen, denen gegenüber «die Franzosen» nur noch mit «gesenktem Kopf» auftreten könnten, wenn sie keinen Ärger riskieren wollten. Das Berufungsgericht unter dem Vorsitz von Philippe Castel bestätigte am Donnerstag auch eine Entschädigungszahlung von 5000 Euro, die Le Pen an die Menschenrechtsliga (Ligue des droits de l`homme) leisten muss.