Dienstag
20.09.2005, 00:00
Schweizer Presserat: «Unschärfe» ist keine Pflichtverletzung
Der Schweizer Presserat hat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme klar gemacht, dass «nicht jede Unschärfe» eine «Verletzung der Wahrheitspflicht zu begründen oder die Berichtigungspflicht auszulösen» vermöge. Im konkreten Fall ... weiter lesen
Der Schweizer Presserat hat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme klar gemacht, dass «nicht jede Unschärfe» eine «Verletzung der Wahrheitspflicht zu begründen oder die Berichtigungspflicht auszulösen» vermöge. Im konkreten Fall ging es ... weiter lesen