Dienstag
28.03.2006, 00:00
Für Schweizer Presserat Abdruck von verletzenden Karikaturen zulässig
«Der Abdruck von möglicherweise verletzenden Karikaturen zu religiösen Themen ist zulässig, wenn er eine darüber laufende öffentliche Auseinandersetzung dokumentiert, verhältnismässig erfolgt und das Thema journalistisch analysiert und präsentiert», weiter lesen
«Der Abdruck von möglicherweise verletzenden Karikaturen zu religiösen Themen ist zulässig, wenn er eine darüber laufende öffentliche Auseinandersetzung dokumentiert, verhältnismässig erfolgt und das Thema journalistisch analysiert und präsentiert», ... weiter lesen