Sonntag
14.05.2006, 00:00
Bundesgericht schützt journalistische Quellen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Redaktors der «NZZ am Sonntag» gutgeheissen, der seine Quellen für einen Artikel nicht offen legen wollte. Im Beitrag vom Juni 2005 hatte der Journalist ... weiter lesen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Redaktors der «NZZ am Sonntag» gutgeheissen, der seine Quellen für einen Artikel nicht offen legen wollte. Im Beitrag vom Juni 2005 hatte der Journalist berichtet, bei einer tödlich verlaufenen Herzoperation am ... weiter lesen

