Sonntag
16.04.2006, 00:00
Keine rechtliche Handhabe gegen gleiche Domain-Namen mit Umlauten
Besitzer von Internet-Domains haben keine rechtliche Handhabe gegen gleich lautende Adressen, die sich bloss durch einen Umlaut-Buchstaben vom Original unterscheiden. Dies hat in Deutschland das Landgericht Frankenthal entschieden. Bei dem ... weiter lesen
Besitzer von Internet-Domains haben keine rechtliche Handhabe gegen gleich lautende Adressen, die sich bloss durch einen Umlaut-Buchstaben vom Original unterscheiden. Dies hat in Deutschland das Landgericht Frankenthal entschieden. Bei dem Fall ging es um ... weiter lesen