Samstag
23.12.2006, 00:00
Kuoni hat nicht gegen Börsen-Vorschriften verstossen
Kuoni habe mit seiner vorgängigen Information in der Wirtschaftszeitung «Cash» zur Überschuldung des Ferienvereins nicht gegen die Börsenvorschriften verstossen. Der Reisekonzern habe den Artikel 72 des Kotierungsreglements sowie die Richtlinie ... weiter lesen
Kuoni habe mit seiner vorgängigen Information in der Wirtschaftszeitung «Cash» zur Überschuldung des Ferienvereins nicht gegen die Börsenvorschriften verstossen. Der Reisekonzern habe den Artikel 72 des Kotierungsreglements sowie die Richtlinie über die Ad-hoc-Publizität nicht verletzt, schreibt die SWX am Freitag. Am 16. Februar 2006 ... weiter lesen

