Dienstag
16.01.2007, 00:00
Oberlandesgericht Dresden bestätigt Urteil gegen Netlantic
Das Oberlandesgericht Dresden hat die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 12. Mai 2006 gegen die Netlantic GmbH und ihren Dienst «Shift TV» bestätigt. Die Berufung der Netlantic GmbH wurde ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Dresden hat die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 12. Mai 2006 gegen die Netlantic GmbH und ihren Dienst «Shift TV» bestätigt. Die Berufung der Netlantic GmbH wurde zurückgewiesen. Auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts ist es «Shift TV» untersagt, Programme zu speichern, um sie Dritten ... weiter lesen