Freitag
19.01.2007, 00:00
RapidShare wehrt sich gegen Einstweilige Verfügung
Der Betreiber des Webhosting-Dienstes RapidShare.com wird auf Antrag der deutschen Urheberrechtsgesellschaft GEMA vom Landgericht Köln verpflichtet, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die ... weiter lesen
Der Betreiber des Webhosting-Dienstes RapidShare.com wird auf Antrag der deutschen Urheberrechtsgesellschaft GEMA vom Landgericht Köln verpflichtet, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Entscheidung einer Einstweiligen Verfügung sei ohne mündliche Verhandlung allein auf Grund ... weiter lesen