Donnerstag
31.05.2007, 00:00
Keine Rüge des Presserats für einseitige Berichterstattung
Zwar hat sie «Schweizer Illustrierte» im vergangenen September einseitig über eine bevorstehende Volksabstimmung berichtet, aber der in dieser Sache angerufene Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen dieses Vorgehen abgewiesen. Aus ... weiter lesen
Zwar hat sie «Schweizer Illustrierte» im vergangenen September einseitig über eine bevorstehende Volksabstimmung berichtet, aber der in dieser Sache angerufene Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen dieses Vorgehen abgewiesen. Aus dem Fairnessprinzip in der Präambel zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen ... weiter lesen

